Fördervereine und Förderkreise (2)

Im -> letzten Beitrag habe ich dargelegt, wo die Stärken und Schwächen von Fördervereinen liegen. Beide Konstrukte haben ihre Berechtigung innerhalb des Gesamt-Fundraisings einer NPO. Hier geht es nun um die leichte Version des Fördervereins, den Förderkreis.

2. Teil: Förderkreise

Von außen betrachtet, wirkt ein Förderkreis häufig nicht anders als ein Förderverein und wird auch gerne mit diesem verwechselt. Ein Förderkreis bewegt sich in seiner Ausprägung zwischen einem Dauer-Spendenverhältnis und einer Fundraising-Arbeitsgruppe. Anders als beim Förderverein, dessen Grundstruktur durch die vorgeschriebenen Merkmale eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins vorgegeben ist, ist der Begriff des Förderkreises nirgends definiert. Ausprägungen von Förderkreisen sehen zum Beispiel so aus:

  • Eine Arbeitsgruppe innerhalb der Kirchengemeinde, welche sich zur Aufgabe gesetzt hat, die bestehende Stiftung durch Veran­stal­tungen mit Spenden und Zustiftungen zu stärken.
  • Eine Gruppe von Spender*innen, welche sich zu einer regel­mä­ßi­gen Spende für eine Maßnahme verpflichtet haben. Das ähnelt einer Patenschaft, aber unter dem Titel Förderkreis.
  • Menschen, welche sich ehrenamtlich für eine Wohnungslosen-Ein­richtung einbringen. Dabei wird für den Mittagstisch gekocht, es werden Spenden gesammelt und Benefiz-Veranstaltungen or­ga­nisiert.
Ein Förderkreis ist, das ist der wichtigste Unterschied zum Förderverein, keine juristische Person. Er kann keine Verträge schließen, nicht gemeinnützig sein und keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Das läuft alles über die den Förderkreis tragende NPO. Damit liegen die Haftungsrisiken allein bei der NPO.

Für die Binnenstruktur kann sich ein Förderkreis eine Förderkreis-Ordnung geben, welche ähnlich einer Satzung das Handeln strukturiert. Dabei kann auch die Leitung des Förderkreises bestimmt werden, wie es zu Beschlüssen kommt und welche Aufgaben und Kompetenzen der Förderkreis hat.

Vorteile eines Förderkreises

Förderkreise sind flexibler als Fördervereine und können einige Vorteile ausspielen:

  • Ein Förderkreis kann ein strategisches Instrument sein, um Vor-Ort-Engagement zu bündeln. Das können Ehrenamtliche sein, Mul­tiplikator*innen oder finanziell Fördernde.
  • Wenn ein Förderkreis aktiv im Fundraising arbeiten möchte, kann er potenziell die Spender*innen-Adressen der NPO nutzen, aus der NPO heraus agieren.
  • Ein Förderkreis kann den Bekanntheitsgrad der NPO oder des Be­rei­ches, für den er errichtet wurde, deutlich erhöhen.
  • Der Förderkreis benötigt keine eigenen Organe (Vorstand o. ä.) und hat keine eigene Buchhaltung.
  • Bei dauerhaften Konflikten zwischen NPO und Förderkreis, kann letzterer unproblematisch aufgelöst werden. Ebenso dann, wenn sich nicht mehr ausreichend Aktive finden.

Nachteile eines Förderkreises

Die hohe Flexibilität des Förderkreises bringt aber auch Nachteile mit sich:

  • Für Außenstehende ist ein Förderkreis schwerer zu durchschauen. Er wird leicht mit dem Förderverein verwechselt.
  • Die hohe Abhängigkeit von der NPO kann für manche Menschen ab­schreckend sein.
  • Jede Veränderung der Tätigkeit, insbesondere dann, wenn Rechts­geschäfte daran geknüpft sind, hängt prinzipiell erst einmal vom Wohl­wollen des Trägers ab.
  • Ohne schriftlich festgelegte Kompetenzen und Aufgaben sind Miss­­verständnisse vorprogrammiert.
  • Förderkreise stehen und fallen oft mit dem Engagement einzelner Personen.

Haftungfalle Förderkreis

Wie oben geschrieben, liegen beim Förderkreis die Haftungsrisiken allein bei der NPO, da der Förderkreis keine juristische Person ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt zwei Fallen, in welche ein Förderkreis laufen kann.

Wer zu selbstbewusst auftritt und sich von der NPO distanzieren möchte, läuft Gefahr, eine GbR mit persönlicher Haftung zu begründen
  • Als Förderkreis firmieren und unbewusst eine GbR begründen
    Außenstehende achten nicht immer auf die Rechtsform, wenn ein Vertrag geschlossen wird. Wenn der Förderkreis zum Beispiel ein Be­nefizkonzert veranstaltet und Verträge schließt, haften die För­derkreismitglieder und nicht die NPO. Die Förderkreismitglieder bil­den stillschweigend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne dass es dazu eines Beschlusses bedarf. Und als solche GbR haftet je­des einzelne Förderkreismitglied gesamtschuldnerisch. Förder­kreise müssen also immer darauf achten, dass Verträge oder öffent­liche Ankündigungen (Plakate etc.) im Namen und Auftrag der sie tragenden NPO laufen.
    Die Haftung ist umfänglich: Bei einem vom Förderverein organisierten Konzert, welches als Veranstalter nicht die NPO ausweist, betrifft dies z. B. Raummieten, Künstlerhonorare oder die Sicherungspflicht gegen Unfälle.
  • Gefahr der Gründung eines nicht eingetragenen Vereins
    Sehr aktive Förderkreise, welche sich eine satzungsähnliche Ord­nung gegeben haben und nach außen selbstständig auftreten, kön­nen für Außenstehende als nicht eingetragener Verein erschei­nen. Denn ein Verein muss nicht zwangsläufig beim Regis­ter­ge­richt eingetragen sein. Nicht eingetragene Vereine können sogar die Gemeinnützigkeit zugesprochen bekommen. Im BGB heißt es zu dieser besonderen Form: „Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins ei­nem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handeln­de persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamt­schuld­ner.“

Förderkreise können bei NPOs mit dezentralen Einheiten oder einem speziellen Fundraising-Thema eine sehr wirksame Aufgabe im Fundraising-Mix übernehmen. Oft gründen sie sich schleichend und die Struktur ergibt sich im Laufe der Zeit. Das muss nicht schlecht sein, sollte nur regelmäßig überprüft werden, ob das Förderkreis-Leben noch zweckmäßig abläuft.

Im -> diesem Beitrag wurde der Förderverein als formale Alternative vorgestellt.

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(Dr. Christoph Müllerleile)

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